Zeig‘, was du kannst - Anmeldung zum Wettbewerb „Jugend musiziert"
Anmeldeschluss ist der 15. November 2024
01.10.2024 - „Jugend musiziert" lädt Kinder und Jugendliche ein, mit ihrem Instrument oder ihrer Stimme die Konzertbühne zu betreten, sich dem Vergleich mit anderen zu stellen und von einer Fachjury bewertet zu werden. Die Jury beurteilt die musikalischen Leistungen, vergibt Punkte und Preise und bietet im Anschluss an das Wertungsspiel Beratungsgespräche an.
„Jugend musiziert“ 2025 ist ausgeschrieben für die Solo-Kategorien: Streichinstrumente, Akkordeon, Schlagzeug, Gesang (Pop). Ensembles spielen bzw. singen in den Kategorien: Klavier-Kammermusik, Duo: Klavier und ein Blasinstrument, Vokal-Ensemble, Zupf-Ensemble, Harfen-Ensemble. Besondere Besetzungen: Alte Musik, Weitere Instrumente (z. B. Bağlama-Ensemble)
Als Preise winken Urkunden, Stipendien, Konzertauftritte oder Geldpreise, die die Partner von "Jugend musiziert" vergeben können. Die Anmeldung zu „Jugend musiziert" 2025 findet ausschließlich online statt. Dort stehen auch die detaillierten Bedingungen für die Teilnahme in den für 2025 ausgeschriebenen Kategorien. Weitere Informationen gibt es bei der städtischen Musikschule Oberhausen, Im Lipperfeld 7a, 46047 Oberhausen, telefonisch (0208 825 4430) oder per E-Mail unter musikschule@oberhausen.de
Der Wettbewerb „Jugend musiziert" selbst findet am 25. und 26. Januar 2025 in Oberhausen und Dinslaken statt. Wer dort einen 1. Preis mit Weiterleitung erhält, kann anschließend im März 2025 am Landeswettbewerb in Essen teilnehmen. Die ersten Preisträger aller Bundesländer werden eventuell zum Bundeswettbewerb nach Wuppertal eingeladen.
Hintergrund:
Der Wettbewerb „Jugend musiziert" ist das renommierteste Musikförderprojekt Deutschlands. Knapp eine Million Kinder und Jugendliche haben in den über 60 Jahren seines Bestehens bei „Jugend musiziert" mitgemacht. Für viele von ihnen war dies der erste Schritt in eine erfolgreiche Musikkarriere. Veranstaltet wird „Jugend musiziert“ vom Deutschen Musikrat, die Schirmherrschaft hat der Bundespräsident. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt die Grundfinanzierung sicher. Die Finanzierung der Regionalwettbewerbe liegt in den Händen der Kommunen.