Gewerbeangelegenheiten

Maklererlaubnis

Informationen zu

Maklererlaubnis und andere Erlaubnisse gemäß § 34 c GewO


Kurzbeschreibung:

Art der Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird:

Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen mit Ausschluss von Immobilienfinanzierungen nach § 34 i GewO. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter.

Ansprechpartner

Name Zimmer Telefon E-Mail Fax
Frank Schlerkmann B 502 0208
825-2689
frank.schlerkmann@oberhausen.de 0208
825-5242
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  
und nach Vereinbarung    

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Diese Kosten entstehen:

zwischen 550,00 und 1.580,00 EUR +  evtl. Gewerbeanmeldungsgebühr


Bitte bringen Sie mit:

Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO und die entsprechenden einzureichenden Unterlagen.


Vorbereitung:

Der Antrag, ein Merkblatt sowie ein Hinweisblatt stehen zum Download bereit.


Der weitere Ablauf ist:

Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.