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In den Herbstferien brauchen Schülerinnen und Schüler aktuellen Corona-Test für 3G

07.10.2021

Mit der aktuellen Coronaschutzverordnung stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen klar, dass Schülerinnen und Schüler in den anstehenden Herbstferien (11. bis 24. Oktober 2021) nicht automatisch als getestete Personen gelten, da die Schultestungen in dieser Zeit nicht stattfinden. Dort, wo nur Personen nach der 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – zugelassen sind, müssen auch Schülerinnen und Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen. Somit ist auch für die Teilnahme an Herbstferien-Angeboten, die in Innenräumen stattfinden, ein höchstens 48 Stunden zurückliegender Test erforderlich.
WICHTIG: Für Schülerinnen und Schüler sind die Tests weiterhin kostenlos.