Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)
Die Stadt Oberhausen hat im Oktober 2005 gemeinsam mit den Städten Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr die „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ mit dem Ziel gegründet, einen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) aufzustellen. Nach abschließender Beschlussfassung durch die sechs Räte wurde der RFNP am 18.11.2009 vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) unter Nebenbestimmungen genehmigt. Durch Veröffentlichung wurde der RFNP am 03.Mai 2010 rechtswirksam.
Der Regionale Flächennutzungsplan wurde in Nordrhein-Westfalen erstmalig im Oktober 2004 eingeführt. Die Möglichkeit zur Aufstellung eines RFNP war von Anfang an räumlich begrenzt und zeitlich befristet angelegt, damit die Landesregierung die Auswirkungen dieses neuen Planungsinstrumentes im Rahmen einer Evaluierung überprüfen konnte. Inzwischen hat die Landesregierung beschlossen, das Instrument des RFNP nicht in das Dauerrecht des Landes aufzunehmen. Der Planungsgemeinschaft soll jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, das einzige Aufstellungsverfahren eines RFNP in Nordrhein-Westfalen zum Abschluss bringen zu können. Hierzu wurden entsprechende Überleitungsbestimmungen in das neue Landesplanungsgesetz (LPlG) aufgenommen, die der Planungsgemeinschaft auch eine zeitlich begrenzte Nutzung und Anpassung des rechtswirksamen RFNP ermöglichen werden. Der RFNP soll zu einem späteren Zeitpunkt in den neuen Gesamtregionalplan des RVR aufgehen; als Zeithorizont ist momentan Ende des Jahres 2015 vorgesehen.
Der RFNP für die "Städteregion Ruhr" führt zwei bislang getrennte Planungsebenen – die Regionalplanung und die vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinden – in einem integrierten Plan zusammen. Er ersetzt die sechs kommunalen Flächennutzungspläne und die entsprechenden räumlichen Ausschnitte der Regionalpläne für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Durch den RFNP wird die Regionalplanung kommunalisiert und eine Planungsebene eingespart.
Eine zentrale Aufgabe des RFNP ist die bedarfsgerechte Koordination und Steuerung der Wohnbau- und Wirtschaftsflächenentwicklung. Im dicht besiedelten Ballungsraum ist darüber hinaus der Erhalt und die Entwicklung eines zusammenhängenden Freiraumsystems eine weitere grundlegende Aufgabe. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan schafft der RFNP die Voraussetzung für die zukünftige Ausweisung von Schutzgebietsflächen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Flächenbereitstellung für Hauptverkehrstrassen und regionalbedeutsame Standorte der technischen Infrastruktur. Dies alles trägt wesentlich zur Steigerung der Qualität des Planungsraumes als Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsstandort bei. Mit seinen Flächenausweisungen schafft der RFNP die Voraussetzung für einen aktiven Umgang mit dem demografischen Wandel und damit für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region.
Der RFNP besteht aus einem textlichen und einem zeichnerischen Teil. Dieser ist im vorgegebenen Maßstab von M 1:50.000 aufzustellen und damit deutlich „grobkörniger“ als die bisherigen Flächennutzungspläne der meisten Städte (M 1: 10.000). Der RFNP ist direkte Entwicklungsgrundlage für die städtischen Bebauungspläne und ferner beachtlich bei Bauvorhaben im Außenbereich.
Eine ausführliche Beschreibung des neuen Planungsinstrumentes RFNP sowie Unterlagen zum Download finden sich unter folgendem Link: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)
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