Bauanträge in Oberhausen künftig digital einreichen

22.09.2026 - Am 1. September 2026 ist eine Änderung der Bauordnung NRW (§ 70 Abs. 1) in Kraft getreten. Seitdem müssen Bauanträge grundsätzlich digital bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Wer bei der Stadt Oberhausen einen Bauantrag einreichen möchte, muss dafür künftig die Online-Plattform Bauportal.NRW nutzen. Der Antrag wird dann an die Bauaufsicht der Stadt Oberhausen übermittelt.

Darüber hinaus ist zu beachten: Bauherren und Bauherrinnen, die einen Bauantrag noch in Papierform bei der Bauaufsicht einreichen, erhalten einen Hinweis, dass der Antrag nochmals digital eingereicht werden muss. Denn die Papierunterlagen werden grundsätzlich zurückgegeben und von der Bauaufsicht nicht nachträglich digitalisiert. Die Stadt Oberhausen empfiehlt daher, Bauanträge direkt über das Bauportal.NRW einzureichen. So lassen sich unnötige Rückfragen und Verzögerungen im Verfahren vermeiden.

Die Stadt Oberhausen informiert auf ihrer Internetseite ausführlich über die digitale Antragstellung und die notwendigen Unterlagen. Der entsprechende Link ist hier abrufbar.