Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West

Planergänzung Stadt Oberhausen 2020

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Planergänzung zum Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West für den Bereich der Stadt Oberhausen gemäß § 47 Abs. 5, 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberhausen sowie unter Mitwirkung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den fortgeschriebenen Luftreinhalteplan Oberhausen als Ergänzung des LRP Ruhrgebiet - Teilplan West von 2011 zur weiteren Minderung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) im Oberhausener Stadtgebiet aufgestellt. Im Rahmen einer Projektgruppe haben sich Vertreter aus Behörden, Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden in das Verfahren eingebracht.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV). Danach ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung aufzustellen bzw. fortzuschreiben, wenn die in der 39. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Grund für die erneute Fortschreibung der am 15.10.2011 in Kraft getretenen ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2008 waren qualifizierte Messungen und Berechnungen des LANUV sowie der am 28.2.2020 geschlossene Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ausweislich der validierten Messwerte des LANUV für das Jahr 2018 wurde der NO2-Jahresmittelgrenzwert (40 μg/m3) an den beiden Messstellen in der Mülheimer Straße 116 bzw. 117 trotz der bisher umgesetzten Maßnahmen mit jeweils 46 µg/m³ überschritten. Aufgrund dieser Ergebnisse ist davon auszugehen, dass der gesetzlich festgelegte Jahresmittelgrenzwert für NO2 ohne zusätzliche schadstoffreduzierende Maßnahmen auch in zukünftigen Jahren nicht sicher eingehalten werden kann.

Der abnehmende Trend der Messwerte setzt sich weiterhin fort. Für den Jahresmittelwert für NO2 wurden im Jahr 2019 an den beiden benannten Messstellen Werte von 43 bzw. 41 μg/m³ ermittelt und somit weiterhin eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte festgestellt. Damit bestätigt sich die Notwendigkeit, zum Schutz der Gesundheit der Oberhausener Bevölkerung zusätzliche Minderungsmaßnahmen zu ergreifen. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein.

Der Entwurf des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans Oberhausen enthält über 50 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Luftqualität im Stadtgebiet. Herauszuheben ist die Ausweitung des Lkw-Durchfahrtverbots auf der Mülheimer Straße, die seit dem 01.01.2020 gilt. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird außerdem in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die bei Einsätzen geschaltete Rotphase auf der Mülheimer Straße verkürzt. Bislang hat diese teilweise zu minutenlangen Verzögerungen und Rückstaus geführt. Die Modernisierung der Kommunikation zwischen den Fahrzeugen und den Ampelanlagen sorgt zukünftig dafür, dass unmittelbar nach Durchfahrt der Feuerwehr die Ampelphasen wieder normal schalten und der Verkehrsfluss nur noch so lang wie nötig unterbrochen wird. Weitere Maßnahmen beschäftigen sich mit der Nachrüstung bzw. Neubeschaffung von Bussen bei der Stadtwerke Oberhausen GmbH und dem Betrieb des REVIERFLITZERs, einem über das Mobiltelefon anforderbaren Busverkehr (Bus on demand), der seit dem 14.06.2020 täglich ab 21:00 Uhr unterwegs ist. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, insbesondere durch die Errichtung von Schutz- und Radfahrstreifen auf der Fahrbahn bei gleichzeitiger Reduktion der Fahrspuren des motorisierten Individualverkehrs (MIV).

Mit dieser Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit entsprechend den Anforderungen des § 47 Abs. 5a BImSchG über das Inkrafttreten der Fortschreibung des Plans informiert.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West - Planergänzung für die Stadt Oberhausen wird ab dem 23.10.2020 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (http://url.nrw/offenlage). Der Plan wird der Öffentlichkeit auch dauerhaft als Download auf der Homepage der Bezirksregierung zugänglich gemacht.

Außerdem wird er in der Zeit vom 23.10.2020 bis 05.11.2020 öffentlich ausgelegt. Die persönliche Einsicht ist möglich bei der:

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt

Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Bezirksregierung Düsseldorf
Dienstgebäude Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Mo. - Do.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
                 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr.:            08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo. - Do.:  08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr.:             08:00 Uhr - 14:00 Uhr


Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:

  1. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter 0211/475-2045 oder luftreinhaltung@brd.nrw.de
  2. Bei der Stadt Oberhausen unter 0208/825-3556 oder luftreinhalteplanung@oberhausen.de

Zudem ist eine persönliche Einsicht auch über den oben genannten Zeitpunkt hinaus möglich.

Der Luftreinhaltplan tritt am 30.10.2020 in Kraft.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
Clemens Printz
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3556
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: clemens.printz@oberhausen.de