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Führungszeugnis kann auch online beantragt werden
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Führungszeugnis für Privatpersonen, das bis dahin ausschließlich auf grünem Spezialpapier gedruckt wurde, auch als digitale Variante erhältlich. Über das städtische Serviceportal gelangen Bürgerinnen und Bürger zum Bundesamt für Justiz, wo das Digitale Führungszeugnis beantragt werden kann.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten es grundsätzlich schneller als ein gedrucktes Führungszeugnis, im Regelfall erhält man es innerhalb von wenigen Stunden. Zudem ist es einfacher, das Digitale Führungszeugnis mehrfach zu nutzen. Man kann es etwa zusammen mit einer Bewerbung per E-Mail an mehrere Arbeitgeber senden oder als Ausdruck des digitalen PDF-Dokuments einer gedruckten Bewerbungsmappe beifügen.
Das ist für die Antragstellung erforderlich
- Ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion beziehungsweise der elektronische Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und 6-stelliger PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ausweis und dem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2, die auch der Bund empfiehlt.
- Eine Kreditkarte zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 13 Euro.
- Wer Nachweise hochladen muss, kann ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder die Kamerafunktion am Smartphone) verwenden.
- Ein BundID-Konto, an das das Dokument als PDF versandt wird. Ein BundID-Konto kann im Laufe der Beantragung des Digitalen Führungszeugnisses eröffnet werden.
Über das Online-Antragsverfahren können Führungszeugnisse für private Zwecke als digitales PDF-Dokument erteilt werden. Hierzu gehört das „einfache Führungszeugnis“ sowie das „erweiterte Führungszeugnis“, das man für sich selbst beantragen kann. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird das Digitale Führungszeugnis auch als „Europäisches Führungszeugnis“ erteilt.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde kann ebenfalls online beantragt werden. Es kann jedoch nicht als Digitales Führungszeugnis an die antragstellende Person erteilt werden, sondern wird weiterhin unmittelbar an die angegebene Behörde übermittelt.