Sicher baden bei Hitze

Stadt Oberhausen warnt vor dem Baden im Rhein-Herne-Kanal und Ruhr

Bei den aktuell heißen Temperaturen suchen viele Menschen nach einer schnellen Abkühlung. Hierfür stehen die Frei- und Hallenbäder im Stadtgebiet zur Verfügung sowie für Kinder auch Wasserspielplätze. Der Rhein-Herne-Kanal, die Ruhr oder andere öffentliche Gewässer sind zum Baden nicht geeignet. 

Auch denn die genannten Gewässer auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können innerhalb weniger Sekunden lebensgefährliche Situationen entstehen. Immer wieder kommt es in Nordrhein-Westfalen zu schweren Badeunfällen – teilweise mit tödlichem Ausgang.


Kanal und Ruhr sind keine Badestellen

Schiff auf dem Rhein-Herne-Kanal fährt unter einer Brücke her. Foto: Stadt Oberhausen/Tom Thöne
So wie dieses Güterschiff fahren zahlreiche Schiffe auf dem Rhein-Herne-Kanal und stellen eine Gefahr für Badende dar. Foto: Stadt Oberhausen/Tom Thöne

Der Rhein-Herne-Kanal ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße und dient dem Güterverkehr. Schiffe können nicht wie Autos plötzlich bremsen. Ein Frachtschiff benötigt mehrere hundert Meter, um zum Stillstand zu kommen. Gleichzeitig haben die Schiffsführerinnen und Schiffsführer aufgrund der Bauweise der Schiffe erhebliche Sichtbeschränkungen und können Schwimmer häufig nicht rechtzeitig erkennen. Auch im Wasser befindliche Gegenstände bilden eine Gefahrenquelle. Auch die Ruhr ist durch ihre natürliche Strömung in keinem Fall zum Baden geeignet. 

Der Rhein-Herne-Kanal ist eine stark befahrene Bundeswasserstraße und dient dem Güterverkehr. Schiffe können nicht wie Autos plötzlich bremsen. Ein Frachtschiff benötigt mehrere hundert Meter, um zum Stillstand zu kommen. Gleichzeitig haben die Schiffsführerinnen und Schiffsführer aufgrund der Bauweise der Schiffe erhebliche Sichtbeschränkungen und können Schwimmer häufig nicht rechtzeitig erkennen. Auch im Wasser befindliche Gegenstände bilden eine Gefahrenquelle. Auch die Ruhr ist durch ihre natürliche Strömung in keinem Fall zum Baden geeignet. 

Besonders gefährlich sind:

  • starke Strömungen und Sogwirkungen durch vorbeifahrende Schiffe,
  • plötzlich auftretende Wellen,
  • kaltes Wasser und Temperaturschocks,
  • steile oder befestigte Uferbereiche,
  • Treibgut, Metallteile, Glasflaschen und andere Gegenstände unter der Wasseroberfläche,
  • das Springen von Brücken oder Uferbauwerken.

Das Baden im Kanal ist verboten – In den Bereichen 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafenanlagen und Schleusen sogar Bußgeld bewährt.

Wo das Baden ausdrücklich verboten ist:

  • 100 Meter oberhalb und unterhalb von Brücken,
  • im Bereich von Schleusen,
  • an Wehren,
  • in Hafenanlagen.

Das Anschwimmen von Schiffen oder das Klettern auf Schiffe stellt eine erhebliche Gefahr und einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kein Kavaliersdelikt: Bußgelder und Strafanzeigen sind möglich

Die Wasserschutzpolizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren regelmäßig die Gewässer.

Wer beispielsweise von einer Brücke in den Kanal springt, muss bereits beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro zuzüglich der Verwaltungsgebühren rechnen. Bei Wiederholung kann sich dieser Betrag verdoppeln. Darüber hinaus können Platzverweise, Ordnungswidrigkeitenverfahren oder – etwa bei einer Gefährdung des Schiffsverkehrs – auch Strafanzeigen folgen.

Unabhängig davon gilt nach § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Oberhausen: Das Baden in öffentlich zugänglichen Gewässern außerhalb zugelassener Freibäder ist verboten. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Die Verordnung sieht hierfür Bußgelder von bis zu 1.000 Euro bei vorsätzlichen Verstößen vor.


Sichere Alternativen zur Abkühlung in Oberhausen

Wer sich an heißen Tagen abkühlen möchte, sollte ausschließlich die dafür vorgesehenen und überwachten Einrichtungen nutzen. In Oberhausen ist das Baden insbesondere in den städtischen Freibädern erlaubt:

Eine Auflistung der Oberhausener Spielplätze mit Wasserspiel-Einrichtungen ist hier abrufbar. 

Kein Sprung ins Wasser ist es wert, das eigene Leben oder das Leben anderer zu gefährden. Eltern werden gebeten, insbesondere Kinder und Jugendliche über die Risiken aufzuklären. Wer eine Abkühlung sucht, sollte die ausgewiesenen Schwimmbäder nutzen und auf das Baden im Rhein-Herne-Kanal, in der Ruhr oder anderen öffentlichen Gewässern verzichten.

Wasserspielplatz an der OLGA
Die Wasserspielplätze, wie hier am OLGA-Park bieten Abkühlung. Bitte meiden Sie dennoch die pralle Sonne. Archivaufnahme: Stadt Oberhausen/Tom Thöne