Kompostierung

Private Kompostierung und Biotonne

Ob Sie sich als Grundstückseigentümer für die Biotonne oder die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück entscheiden, bleibt Ihnen freigestellt. Natürlich können Sie auch zusätzlich zur Kompostierung im eigenen Garten eine Biotonne anfordern, wenn z. B. die auf Ihrem Grundstück anfallende Menge an kompostierbaren Abfällen zu groß für eine Kompostierung ist.

Sowohl bei der Kompostierung als auch bei der Benutzung einer Biotonne ist eine Reduzierung der Restmüllgefäße möglich, sodass in den meisten Fällen Müllgebühren eingespart werden können.

Kompostierer haben die Möglichkeit, das erforderliche Restmüll-Mindestvolumen (und damit auch das Gesamtmüllvolumen) auf 15 Liter pro Person und Woche zu reduzieren. Voraussetzung ist allerdings ein entsprechend großer Garten. Die unbefestigte Fläche des Gartens muss mindestens 20 Quadratmeter pro Person betragen. Damit soll gewährleistet werden, dass der erzeugte Kompost auch im eigenen Garten ausgebracht werden kann.

Wenn diese Reduzierungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden soll, muss allen auf dem Grundstück Wohnenden die Möglichkeit gegeben sein, an der Kompostierung teilzunehmen. Angaben zur Größe des Gartens und auch der Zustand des Komposters bzw. des Komposthaufens werden vor Ort überprüft.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz / Abfallwirtschaft
- Abfallberatung -
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
 
Tel.: 0208 825-3585
Fax: 0208 825-5290
E-Mail: abfallberatung@oberhausen.de