Führerschein
Die Führerscheinklassen
| AM | Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h, elektronische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum <50 ccm oder Nenndauerleistung < 4kW, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
| A1 | Leichtkrafträder (125 cm³, bis 11 kW) |
| A2 | Krafträder (auch mit Beiwagen): Motorleistung <35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/Kg) |
| A | Krafträder (auch mit Beiwagen); Hubraum > 50ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >45 km/h, dreirädrige Kraftfahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern |
| B | KFZ bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt |
| C1 | Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
| C |
Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
| D1 | Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg |
| D | Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg |
| BE | Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend) |
| C1E | Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermassse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen) |
| CE | Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
| D1E | Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden) |
| DE | Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg |
| L | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördeerzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger |
| T | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-9003
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de
Begleitetes Fahren ab 17FahrerqualifikationsnachweisDie neuen FührerscheinklassenErwerb einer FahrerlaubnisFahrerkarteFahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungFahrerlaubnis auf ProbeFahrlehrer und FahrschulangelegenheitenGewerblicher VerkehrInternationaler Führerscheinmedizinisch-psychologische UntersuchungFahreignungs-BewertungssystemMofa-PrüfbescheinigungNeuerteilung einer Fahrerlaubnis nach EntzugSehtest / augenärztliches GutachtenUmtausch in das EU-einheitliche Muster/KartenführerscheinUmtausch einer ausländischen FahrerlaubnisUmschreibung einer SonderfahrerlaubnisVerlängerung einer FahrerlaubnisVerlust / Diebstahl einer Fahrerlaubnis