Führerschein

Die Führerscheinklassen

AM Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit < 45 km/h,
elektronische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum <50 ccm oder Nenndauerleistung < 4kW,
dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1 Leichtkrafträder (125 cm³, bis 11 kW)
A2 Krafträder (auch mit Beiwagen): Motorleistung <35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/Kg)
A Krafträder (auch mit Beiwagen); Hubraum > 50ccm oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit >45 km/h,
dreirädrige Kraftfahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
B KFZ bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger, dessen Gesamtmasse
die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt
C1 Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg
C

Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

D1 Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg
D Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg
BE Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend)
C1E Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermassse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen)
CE Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg
D1E Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur
Personenbeförderung verwendet werden)
DE Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
L Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördeerzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h,
im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz

Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9003
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de