Impfangebot für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren

Aufgrund der großen Nachfrage hat die Stadt Oberhausen ihr Impfangebot für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren erweitert. Ort der Impfung bleibt die Kleinstädter-Bühne, Finanzstraße 1 in 46145 Oberhausen. 
Krisenstabsleiter Michael Jehn weist darauf hin, dass in erster Linie die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte Ansprechpartner für die Eltern und ihre Kinder sind. Das Angebot der Stadt ist lediglich ein zusätzliches. 
Wer das städtische Angebot nutzen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Dies erfolgt über den Internetlink  https://termine.oberhausen.de  (dort dann „Impfstellen Oberhausen“ anklicken).

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
Die ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht. Weitere Informationen zur Stiko-Empfehlung gibt es hier.

Das erweiterte Impfangebot:
Freitag, 17. Dezember, 14 – 18 Uhr
Samstag, 18. Dezember, 10 – 18 Uhr
Sonntag, 19. Dezember, 10 – 18 Uhr
Montag, 20. Dezember, 12 – 18 Uhr
Dienstag, 21. Dezember, 12 – 18 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember, 14 – 18 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember, 12 – 18 Uhr

Die Zweitimpfung erfolgt drei Wochen später. Die Termine dafür werden bei der Erstimpfung vergeben. Sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitimpfung wird Comirnaty von BioNTECH für 5- bis 11-Jährige verimpft.

Unterlagen für die Impfungen
Es wird darum gebeten, folgende Vordrucke ausgefüllt mitzubringen: Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff, der Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff sowie die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten. Eine sorgeberechtigte Person muss das Kind begleiten. Die Einwilligungserklärung für die Impfung von Minderjährigen finden Sie hier. Mitgebracht werden sollte zudem der Impfausweis des Kindes. 

Hinweis: Die Impfstelle Kleinstädter-Bühne bleibt auch während der Zeit der Kinderimpfungen für Impfungen von Menschen ab zwölf Jahren geöffnet.