Asiatische Hornisse in Oberhausen mittlerweile etabliert
09.06.2026 - Im März 2025 wurde die Asiatische Hornisse (wissenschaftlicher Name: Vespa velutina) in Deutschland vom Bundesumweltministerium als weit verbreitet und somit etabliert eingestuft. Dementsprechend findet seit April 2025 in Oberhausen auf Grundlage von Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 grundsätzlich keine behördliche Bekämpfung mehr von gemeldeten Nestern der Asiatischen Hornisse statt.
Grundstückseigentümern wird empfohlen, bei der Entdeckung von Nestern während der Fortpflanzungszeit (ab März bis November) eine fachgerechte Entnahme durch qualifizierte Personen (Schädlingsbekämpfer, Imker) durchführen zu lassen. Die Kosten sind durch die Grundstückseigentümer selbst zu tragen. Zur eigenen Sicherheit sollten Nester der Asiatischen Hornisse keinesfalls eigenständig und unsachgemäß entfernt werden.
Wichtig ist die sichere Bestimmung der Art, denn die heimische Hornisse (Vespa crabro) zählt im Vergleich zur invasiven gebietsfremden Asiatischen Hornisse zu den besonders geschützten Arten und das Töten dieser Tiere oder die Entnahme der Nester ist verboten und nur in begründeten Fällen mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Im Zweifel stehen Ihnen Wespen- und Hornissenberater oder die Untere Naturschutzbehörde für eine Artbestimmung zur Verfügung: naturschutzbehoerde@oberhausen.de
Auf städtischen Flächen prüfen die Servicebetriebe Oberhausen (SBO), ob die Beseitigung eines Nests zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Grundsätzlich ist dies an besonders gefährdeten Bereichen im öffentlichen Raum der Fall, insbesondere an Schulen, städtischen Kindertageseinrichtungen sowie auf städtischen öffentlichen Kinderspielplätzen.
Anfragen und Meldungen von Nestern, die zur weiteren Prüfung grundsätzlich auch ein Foto enthalten müssen, sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: hornisse@sbo.oberhausen.de