Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung bei der Stadtverwaltung Oberhausen

Was ist Korruption?

Eine allgemein verbindliche Definition für Korruption gibt es nicht. Der Begriff Korruption leitet sich von dem lateinischen Wort „corrumpere“ (= verderben, untergraben, bestechen) ab.

Kennzeichnend für korruptive Handlungen sind vor allem der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder Politik und die Erlangung beziehungsweise das Anstreben eines (persönlichen) Vorteils, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Merkmal der Korruption ist außerdem, dass die Person, die einen Vorteil gewährt und die Person, die ihn unlauter erhält, kein Interesse daran haben, die Vereinbarung oder das Handeln bekannt werden zu lassen – also die Verschleierung dieser Handlungsweisen.

Korruption erfolgt nicht nur durch Zahlung von Bargeld. Einladungen, Geschenke oder die Verschaffung ungerechtfertigter (beispielsweise geschäftlicher) Vorteile können ebenfalls Korruption darstellen. Als maßgebliche Straftatbestände der Korruption gelten im öffentlichen Dienst laut Strafgesetzbuch: Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit  (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB).


Die Antikorruptionsbeauftragten

Die Stelle der Antikorruptionsbeauftragten wurde bei der Stadtverwaltung Oberhausen im Juli 2020 beim Bereich Rechnungsprüfung angesiedelt und ist zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit sowie für die Mitarbeitenden der Stadt rund um das Themenfeld „Antikorruption“.

Das Aufgabengebiet der Antikorruptionsbeauftragten Frau Christina Niehoff und Frau Britta Haferkamp umfasst insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

Korruptionsprävention

  • Beratung, Unterrichtung und Unterstützung der Behördenleitung sowie der städtischen Bediensteten in allen Fragen der Korruptionsprävention
  • Fertigung und Pflege von verwaltungsweiten Gefährdungsanalysen gemäß § 19 (2) Korruptionsbekämpfungsgesetz in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen
  • Mitwirkung beim Aufbau und der Fortschreibung eines Konzeptes zur Korruptionsprävention
  • Entwicklung, Planung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention
  • Berichterstattung an den Verwaltungsvorstand, politische Gremien und die Aufsichtsbehörde

Korruptionsbekämpfung

  • Beratung für Bürgerinnen und Bürger, die Korruptionsfälle oder einen Verdacht melden, der städtische Mitarbeitende betrifft
  • Ansprechperson für alle Beschäftigten hinsichtlich korruptionsrelevanter Verdachtsmomente (auch ohne Einhaltung des Dienstweges)

Kontakt

Stadt Oberhausen
Rechnungsprüfung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: antikorruptionsstelle@oberhausen.de

Antikorruptionsbeauftragte
Frau Christina Niehoff
Tel.: 0208 825-3999
E-Mail: christina.niehoff@oberhausen.de

Frau Britta Haferkamp
Tel.: 0208 825-3737
E-Mail: britta.haferkamp@oberhausen.de

Sprechzeiten: Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr (sowie nach terminlicher Vereinbarung)

Postanschrift:
Stadt Oberhausen
Rechnungsprüfung
z.Hd. Frau Niehoff/Frau Haferkamp (vertraulich)
46145 Oberhausen


Hinweis

Mitteilungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Verschwiegenheitspflicht der Antikorruptionsbeauftragten besteht nicht im Verhältnis zu Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Gerichte).

Um falsche Verdächtigungen oder üble Nachreden, die ggf. strafrechtlich relevant sind, zu verhindern, wird der Sachverhalt sorgfältig geprüft.

Insbesondere bei der Formulierung von anonymen Hinweisen ist zu beachten, dass - eben wegen der gewählten Anonymität - ergänzende Rückfragen zum Sachverhalt ggf. nicht mehr möglich sind. Je konkreter der Hinweis formuliert wird (soweit möglich Beschreibung von Beobachtungen, Benennung von Beteiligten mit Namen, Funktionen usw.), umso höher ist die Chance, dass Straftaten aufgedeckt werden.