Öffentliche Ordnung
Der Bereich Öffentliche Ordnung befasst sich mit der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, wenn die Schutzgüter öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht sind. Das heißt, dass auf dem Gebiet des Rechts der Einhaltung von Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen) und erheblicher Rechtsgüter Einzelner (Leben, Gesundheit, Freiheit) aber auch dem Schutz des Gemeinwesens und seiner Einrichtungen durch ordnungsbehördliche Maßnahmen Geltung verschafft wird.
Zu den Aufgaben der Ordnungsbehörde gehört auch, im Vorfeld durch Aufklärung und Präsenz Gefahrenvorsorge zu betreiben.
Hinweis zu Ordnungswidrigkeiten
Sollten Sie Fragen und Anliegen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten oder Fragen an die Bußgeldstelle haben, finden Sie hier Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Diese Fachbereiche gehören zum Bereich 4-6/Recht und nicht zum Bereich 2-4/Öffentliche Ordnung.
ACHTUNG: Der unten stehende Kontakt (Bodo Nößler) ist nicht für die Themen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder zuständig.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachvereich 4-6-30/Ordnungswidrigkeiten
Rathaus Oberhausen
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
E-Mail: owi@oberhausen.de
Kontakt
Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Bodo Nößler
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2438
Fax: 0208 825-5320
bodo.noessler@oberhausen.de