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Jetzt Betreuerin/Betreuer werden

12.06.2026

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn eine Person aufgrund einer psychischen, körperlichen oder geistigen Erkrankung ihre alltäglichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer helfen volljährigen Menschen dabei, wichtige Angelegenheiten zu regeln, die sie selbst nicht mehr bewältigen können. Hierzu zählen zum Beispiel Finanzen, Gesundheit, Behördenpost oder Wohnungsangelegenheiten. So unterstützen die Betreuerinnen und Betreuer die Hilfebedürftigen, treffen nötige Entscheidungen im Interesse der Hilfebedürftigen und arbeiten eng mit dem Betreuungsgericht zusammen.

Ehrenamtlich und beruflich

Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung kann sowohl ehrenamtlich als auch beruflich übernommen werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer engagieren sich freiwillig und leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft, indem sie unterstützungsbedürftigen Menschen zur Seite stehen. Wer sich beruflich in diesem Bereich engagieren möchte, hat die Möglichkeit, als rechtlicher Berufsbetreuer tätig zu werden. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen sowie eine Registrierung durch die zuständige Betreuungsbehörde. Vorausgesetzt werden insbesondere die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie fachliche Voraussetzungen. Personen mit dem beruflichen Hintergrund Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Jura erfüllen letzteres in der Regel bereits durch ihre Ausbildung.

Alle anderen Interessierten müssen zur Erlangung der fachlichen Voraussetzungen die notwendige Sachkunde absolvieren. Diese besteht in der Regel aus elf Modulen, in denen grundlegende Kenntnisse unter anderem im Betreuungsrecht, Sozialrecht, Kommunikation sowie in organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen vermittelt werden.

Sie gestalten ihre Arbeit eigenständig und übernehmen ihre Aufgaben in selbstständiger Verantwortung. Die Vergütung richtet sich nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG) und hängt von der beruflichen Qualifikation sowie von der Dauer und Art der Betreuung ab. Die konkrete Höhe der Vergütung wird vom Betreuungsgericht festgelegt.

Ob ehrenamtlich oder beruflich: Als rechtliche Betreuerin oder Betreuer übernehmen Sie eine verantwortungsvolle und sinnstiftende Aufgabe, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, unterstützt die Betreuungsbehörde der Stadt Oberhausen Sie gerne auf ihrem Weg. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne telefonisch von montags bis freitags (9 bis 12 Uhr) unter 0208 825-4265 oder per E-Mail unter Betreuungsbehoerde@oberhausen.de.

Weitere Informationen erhalten Interessierte hier.