Aktuelle Pressemeldungen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung
Die Wohnberatung des Fachbereichs Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen der Stadt Oberhausen informiert darüber, dass ab sofort wieder unabhängig vom Alter Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (455-B) bei der KfW beantragt werden können.
Private Eigentümer oder Mieter, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen oder barrierearmen umgebauten Wohnraum kaufen möchten, können einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro sowie bei der Förderung „Altersgerechtes Haus“ bis zu 6.250 Euro erhalten.
Der Antrag bei der KfW-Bank muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem der Abbau von Barrieren, wie etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Schwellen oder die Überwindung von Treppen durch einen Treppenlifts. Bei jeder Modernisierung und jedem Umbau empfiehlt es sich, die verschiedenen KfW-Förderprogramme zu berücksichtigen. Sie können dazu beitragen, vorhandene Barrieren abzubauen und den Einbruchschutz sowie die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern.
Die Wohnberatung der Stadt Oberhausen informiert kostenlos und neutral über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die jeweiligen Voraussetzungen und welche Gesichtspunkte zu beachten sind. Kontakt können Interessierte telefonisch (0208 825-4120) oder per E-Mail (wohnberatung@oberhausen.de) aufnehmen.