Aktuelle Pressemeldungen

Versand der Grundsteuerbescheide

16.06.2026

Am 19. Juni 2026 versendet die Stadt Oberhausen die Grundsteuerbescheide 2026. Der Rat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2026 einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 922 v. H. beschlossen Dieser Hebesatz gilt für alle Wohn- und Gewerbegrundstücke sowie für unbebaute Grundstücke. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden weiterhin im Rahmen der Grundsteuer A besteuert.

Da bisher keine Grundsteuer für das Jahr 2026 festgesetzt wurde, wird am 23. Juli 2026 die Grundsteuer für das erste Halbjahr in einer Summe fällig. Die Fälligkeiten für die Grundsteuer des zweiten Halbjahres sind bedingt durch die Wochenenden am 17. August und am 16. November 2026. Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt Oberhausen bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nichts weiter veranlassen. Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen.

Erfahrungsgemäß kommt es in der Zeit nach dem Versand der rund 60.000 Bescheide häufig zu Rückfragen. Die Stadt bittet darum, Anfragen möglichst per E-Mail (grundbesitzabgaben@oberhausen.de) zu senden. Diese werden dann schnellstmöglich beantwortet.