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Maskenpflicht auf Wochenmärkten

03.08.2020

Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei Oberhausen weisen darauf hin, dass auf Wochenmärkten weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, um die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 zu reduzieren. Dies gilt sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für Händlerinnen und Händler. Paragraph 2 der Coronaschutzverordnung schreibt das Tragen einer Maske  sowohl für  Beschäftigte als auch Kundinnen und Kunden auf Wochenmärkten, auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen vor. Außerdem ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden weiterhin die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren.