Am 1. September 2026 ist eine Änderung der Bauordnung NRW (§ 70 Abs. 1) in Kraft getreten. Seitdem müssen Bauanträge grundsätzlich digital eingereicht werden. Wer bei der Stadt Oberhausen einen Bauantrag einreichen möchte, muss dafür künftig das Bauportal NRW nutzen.
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