Gebühren und Downloads zu Sondernutzungen
Sondernutzung (Arbeitsstellen/Baustellen)
gemäß § 18 des Straßen - und Wegegesetzes NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
- Unterlagen: Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Arbeitsstellen)
- Frist: 14 Tage vor Beginn
Sollte zusätzlich eine Verkehrsrechtliche Anordnung oder auch
Ausnahmegenehmigung z.B. zum Befahren der Fußgängerzone nötig sein dann 21 Tage vor Baubeginn) - Gebühren: Die Gebühren ergeben sich aus der städtischen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 24.02.1998, darin finden Sie auch die Zoneneinteilung zu den Gebühren.
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch z.B. Baugerüste oder Baustoffe wird nach Zone (Anlage zu §9 der Satzung) Fläche und für volle Monate berechnet (Beispiel 01.01.-31.01. oder 15.01.-14.02.):
Gebühren |
Zone 1 |
Zone 2 |
Zone 3 |
Berechnungsverhältnis |
Gehweg/Plätze | 5,47 Euro | 4,40 Euro | 3,58 Euro | pro qm/pro Monat |
Fahrbahn/Parkstreifen Radwegeflächen |
6,60 Euro | 5,27 Euro | 4,29 Euro | pro qm/pro Monat |
zzgl. einer einmaligen Verwaltungsgebühr i.H. von 31,00 Euro
Gebühren für Container (Mulden)
Die Gebühren belaufen sich auf 3,07 Euro pro Tag/Container zzgl. einer einmaligen Verwaltungsgebühr i.H.v. 31,00 Euro
Die Mindestgebühr beträgt 46,00 Euro betragen (womit quasi 4 Tage schon abgedeckt wären).
Bei einer beantragten Containerstellung für 1 Tag (morgens bis abends) wäre dieser nur anzeigepflichtig (per Email bitte Standort, Tag, Rufnummer) und ist hier von Gebühren befreit.
Abrollcontainer und auch Überseecontainer sind gesondert anzufragen, da diese nicht an jedem Standort gestellt werden können.
Die Verlängerung einer Sondernutzungserlaubnis kann einfach per Email unter Angabe des Aktenzeichens erfolgen.
Können im Rahmen der Sondernutzung nicht die notwendigen Restbreiten (Gehweg 1,30 m, Fahrbahn 3,00 m) gewährleistet werden, dann kommt eine mobile Absperrung in Betracht für das ein Umlenken des Fußgänger-/ bzw Straßenverkehrs. Es wird demnach der Antrag auf Verkehrsrechtlichen Anordnung inkl. Verkehrszeichenplan erforderlich. Ein paar gängige Verkehrszeichenpläne finden Sie am Seitenende bei den Downloads.
Sondernutzung (gewerblicher Art)
gemäß § 18 des Straßen - und Wegegesetzes NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
- Unterlagen: Antrag formlos per Email mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer
Die Stadt kann dazu Erläuterungen durch maßstabsgerechte Zeichnungen, Lichtbilder, textliche Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen.
- Frist: 14 Tage vor Baubeginn
- Gebühren: Die Gebühren ergeben sich aus der städtischen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 24.02.1998