Bauordnung
Sonderbauten
Für bestimmte Gebäude hat der Gesetzgeber wiederkehrende Prüfungen angeordnet. Es handelt sich hierbei um Gebäude, die nach Sonderbauvorschriften errichtet und betrieben werden müssen. In der Baugenehmigung finden Sie dazu auch die entsprechenden Hinweise. Wenn Sie Fragen zu den wiederkehrenden Prüfungen haben oder nach Durchführung einer solchen Prüfung weiterer Klärungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
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Stadt Oberhausen
Bereich 5-3/Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3575
Fax: 0208 825-5283
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