Sozialhilfe
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten erhalten Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit solchen Schwierigkeiten verbunden sind und die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können.
Stationäre Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ab 65 Jahre
Kontakt
Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt im Team Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt. Vorsprachen erfolgen jeweils nur nach Terminabsprache.