Finanzbuchhaltung

Vollstreckung

In Oberhausen werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung u.a. durch die Fachbereiche Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung wahrgenommen.

Der Fachbereich Vollstreckung ist gegliedert in zwei Arbeitsgruppen (jeweils mit Innen- und Außendienst).


Vollstreckung - Innendienst 

Die Finanzbuchhaltung hat entsprechend den Vorschriften Einnahmen, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen. Dieses geschieht durch die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsgruppe Vollstreckung-Innendienst. Die Sachbearbeiter/innen sind Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Gewährung von Vollstreckungsschutz bei zwangsweiser Beitreibung von Forderungen bzw. aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Die Büros befinden sich im 3. und 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.

Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

 

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

Fax - Vollstreckungsinnendienst: 0208 825-5212 und -5116.

Die zentrale E-Mail-Adresse des Fachbereichs Vollstreckung lautet vollstreckung@oberhausen.de.   

Ansprechpartner/innen Vollstreckungsinnendienst

Sachgebiet Sachbearbeiter/in Zimmer Telefon
A - Bra Frau Isermann 357 2015
Brb - Erm Herr Katner 357 2436
Ern - Hei Frau Bischoff 355 2261
Hej - Kap Frau Bierschenk 353 2302
Kaq - Kor Frau Heiden (Mo/Di) 353 2126
Kos - Las Herr Schacht 419 3066
Lat - Oma Frau Pooth 415 2520
Omb - Sah Frau Sachs 415 3069
Sai - Sol Herr Haubenreißer 411 2956
Som - Z Frau Ingenpahs 417 2297
Zwangsversteigerung
von Immobilien

Frau Frowerk 
N.N.

409
409

3084
2065

Insolvenzverfahren Frau Radtke 359 2354
Amtshilfeersuchen Frau Czauderna 411 3048

Vollstreckung - Außendienst

Für die Durchführung der Vollstreckung in beweglichen Sachen (Sachpfändungen) setzt die Finanzbuchhaltung Oberhausen eigene Vollziehungsbeamte / -beamtinnen ein.

Sie erreichen die für Sie zuständigen Vollziehungsbeamten/-innen während der Sprechzeit telefonisch unter der nachfolgend aufgelisteten Rufnummer.

Persönlich können Sie die Vollziehungsbeamten/-innen zu folgenden Sprechzeiten im nachfolgend angegebenen Raum des Rathauses Oberhausen aufsuchen:

Ansprechpartner/innen Vollstreckungsaußendienst und Sprechzeiten

 

Vollziehungsbeamter/in Zimmer Telefon Sprechzeiten

Frau Köster

A - H

351 3033

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Frau König
I - Z

351 2310 Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Sprechzeiten ist eine Bareinzahlung (Montag und Donnerstag von
08:00 – 12:00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:15 Uhr) in den Büros 421 und 411 möglich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Vollstreckung
Fachbereichsleiter
Herr Kubla
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2024
Fax: 0208 825-5212
E-Mail: j.kubla@oberhausen.de