Anmeldung der Schulneulinge für die Grundschulen

15.09.2026 - Ende September 2026 ist es so weit: Von Montag, 28. September, bis Freitag, 2. Oktober 2026, sind Erziehungsberechtigte dazu aufgefordert, ihre im nächsten Jahr schulpflichtig werdenden Kinder in den Grundschulen anzumelden. Möglich ist dies täglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Voraussetzung hierfür ist ein dauerhafter Wohnsitz in Oberhausen sowie die Geburt des Kindes im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021, womit es bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollendet. Kinder, die ab dem 1. Oktober 2021 geboren wurden, erhalten auf Antrag ggf. ebenfalls die Möglichkeit zur Anmeldung. Ein Informationsschreiben über das Anmeldeverfahren wurde den Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder bereits Anfang September 2026 übersandt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an allen Oberhausener Grundschulen angemeldet werden. Ein separates Verfahren (AO-SF) regelt die Entscheidung über den Förderort.

Für die Kinder im Einzugsbereich Barmingholten ergibt sich die Möglichkeit, eine Anmeldung an der Moltkeschule Dinslaken, Tackenstraße 53, 46539 Dinslaken, am Montag, 5. Oktober 2026, sowie am Dienstag, 6. Oktober 2026, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr durchzuführen. Telefonisch erreichbar ist die Schule unter der Nummer 02064 93085. Eine Anmeldung für den „Gemeinsamen Unterricht“ ist auch hier möglich.

Die Anmeldung erfolgt persönlich mit dem anzumeldenden Kind in der gewählten Grundschule. Dabei legen die Sorgeberechtigten das Familienstammbuch und den Impfausweis bzw. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über den Masernschutz vor. Bei ausländischen Kindern sind die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde der Eltern sowie der Pass erforderlich.

Im Anschluss an die Anmeldung des Kindes erhalten die Erziehungsberechtigten auf dem Postweg eine Einladung zur Untersuchung durch den Kindergesundheitsdienst. Hierbei untersucht eine Ärztin oder ein Arzt das Kind auf die erforderliche körperliche, geistige und emotionale Entwicklung.

Für weitere Fragen steht Herr Bieler vom Bereich Schule montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0208 825-2908 zur Verfügung.

Für Grundschulkinder besteht die Möglichkeit, nach dem Unterricht gegen einen Elternbeitrag am Offenen Ganztag (OGS) teilzunehmen. Die Offene Ganztagsschule bietet Kindern im Anschluss an den regulären Vormittagsunterricht eine verlässliche Betreuung, Förderung und Freizeitgestaltung am Nachmittag. Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema sind im Bereich Schule Frau Thomas und Frau Wollek. Sie sind erreichbar unter der E-Mail-Adresse der Koordinierungsstelle für Offenen Ganztag oder telefonisch unter der Nummer 0208 825-3613. Auskünfte zu Schülerfahrkosten erteilt Frau Geldermann  montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0208 825-2063.