Aktuelle Pressemeldungen
E-Zigaretten richtig entsorgen
E-Zigaretten und Einweg-Vapes sind Elektrogeräte und enthalten in der Regel Lithium-Akkus. Werden sie über den Restmüll entsorgt, können beschädigte Akkus Brände in Müllfahrzeugen oder Abfallbehandlungsanlagen verursachen. Die städtische Abfallberatung weist daher auf folgende wichtige Punkte hin:
- Einweg- oder Mehrweg-Vapes und E-Zigaretten niemals in den Restmüll (auch nicht in die Gelbe Tonne oder in die Batteriesammlung) werfen.
- Die Abgabe ausgedienter E-Zigaretten ist im Handel (an allen Verkaufsstellen), am Wertstoffhof oder am Schadstoffmobil als Sammelstellen für Elektro-Kleingeräte möglich.
- Beschädigte oder aufgeblähte Akkus sollten besonders vorsichtig behandelt und möglichst separat abgegeben werden.
Verkaufsstellen müssen Einweg-Vapes zurücknehmen
Ab Mittwoch, 1. Juli 2026, wird die Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten (Vapes) für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich einfacher. Dann sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-Vapes anbieten oder in den vergangenen sechs Monaten angeboten haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen – unabhängig von der Größe des Geschäfts.
Die Rückgabe ist ohne Neukauf möglich. Ziel der Neuregelung ist es, die getrennte Erfassung der Geräte zu verbessern und wertvolle Rohstoffe sowie enthaltene Akkus dem Recycling zuzuführen. Mit der neuen Rücknahmepflicht wird die umweltgerechte Entsorgung einfacher und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe verbessert.
Wer Fragen hat, kann sich per E-Mail an die Abfallberatung wenden: abfallberatung@oberhausen.de