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Stadt Oberhausen setzt Maßnahmen des Lärmaktionsplans um

03.05.2021

Zum Schutz der Bevölkerung vor den Belastungen durch Verkehrslärm setzt die Stadt Oberhausen Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan um. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist im gesamten Stadtgebiet die Lärmbelastung auf viel befahrenen Straßen ermittelt worden. Bei hohen Lärmbelastungen sind Maßnahmen zur Lärmminderung vorgesehen worden.

Ein wichtiger Baustein der Lärmminderung ist die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Mit der Senkung der Höchstgeschwindigkeit verbessern sich die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr, die Aufenthaltsqualität des Straßenraums wird gesteigert und die Verkehrssicherheit weiter erhöht.

Im Mai 2021 erfolgt sukzessive die Beschilderung von 30 km/h auf folgenden Streckenabschnitten:

30 km/h ganztags

  • Steinbrinkstraße von Postweg bis Brandenburger Straße
  • Kirchhellener Straße von Joseph-Haydn-Weg bis zum bestehenden 30-km/h-Abschnitt am Haus Gottesdank
  • Wehrstraße von Wehrplatz bis Hahnenstraße
  • Osterfelder Straße von Cheruskerstraße bis Waghalsstraße

30 km/h nachts (22:00 bis 6:00 Uhr)

  • Hermann-Albertz-Straße (Ost) von Mülheimer Straße bis Wörthstraße
  • Westrampe/Neumühler Straße von Bahnbrücke bis Mecklenburger Straße
  • Duisburger Straße von Concordiastraße bis Buschhausener Straße
  • Wilmsstraße von Bahnbrücke bis Wunderstraße
  • Hermann-Albertz-Straße (West) von Wörthstraße bis Paul-Reusch-Straße
  • Weierstraße zwischen Bahnbrücke und Weseler Straße
  • Nathlandstraße von Falkensteinstraße bis Hausmannsfeld
  • Roonstraße/Hermann-Albertz-Straße von Friederich-Karl-Straße bis Bebelstraße
  • Hansastraße von Concordiastraße bis Buschhausener Straße

Die im Lärmaktionsplan ermittelte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung beträgt zwischen 2,3 und 3,3 dB(A) und ist u. a. von der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte im jeweiligen Maßnahmenabschnitt abhängig. Eine Reduzierung von 3 dB(A) entspricht in etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge im jeweiligen Straßenabschnitt.