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Oberhausen ist beim Sofortprogramm Innenstadt dabei

19.02.2021

Wer künftig ein Ladenlokal in Oberhausen anmieten möchte, kann auf eine Förderung durch das Land NRW hoffen. Die drei Zentrumsbereiche von Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade sind in das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgenommen worden. Die Laufzeit des Förderprogramms geht bis zum 31. Dezember 2023.

Durch das Sofortprogramm werden Eigentümer und Eigentümerinnen von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen unterstützt. Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Oberhausen bereit. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen in den drei Programmgebieten der Städtebauförderung in Alt-Oberhausen (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag), Osterfeld (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld) und Sterkrade (Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade).

Das Förderprogramm unterstützt Vermieter und Vermieterinnen bei der Wiedervermietung ihrer Ladenlokale und bietet zukünftigen Nutzern und Nutzerinnen die Möglichkeit, eine Neugründung mit einer stark reduzierten Miete zu wagen. Durch eine damit einhergehende Belebung sollen darüber hinaus die gesamten Stadtteilzentren profitieren. Bei der neuen Nutzung der Ladenlokale sind Ideen keine Grenzen gesetzt: Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Wichtig ist der Stadt Oberhausen, bei der Weitervermietung auf Qualität zu setzen und so die jeweiligen Handelslagen zu stärken.

Wie funktioniert das neue Programm genau?
Zwischen Immobilieneigentümer bzw. Immobilieneigentümerin und der Stadt Oberhausen wird ein Mietvertrag geschlossen, sobald ein tragfähiges Nutzungsinteresse von Dritten für das jeweilige Ladenlokal vorhanden ist. Die Stadt Oberhausen vermietet das Ladenlokal dann zu einer vergünstigten Miete in einem „Untermietverhältnis“ weiter.

Wie setzt sich die Miete zusammen?
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen Eigentümerinnen bzw. Eigentümer den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30 Prozent reduzieren. Dieser verminderte Mietpreis wird ihnen dann für die gesamte Nutzungsdauer der Neuvermietung (maximal zwei Jahre) in einem Mietvertrag mit der Stadt Oberhausen garantiert. Neue Nutzerinnen und Nutzer der Ladenlokale zahlen als Untermieterinnen bzw. Untermieter bei der Stadt Oberhausen nur 20 Prozent der letzten Altmiete zzgl. Nebenkosten des Ladenlokals als Miete. Der restliche Betrag der Miete wird durch das Förderprogramm übernommen.

Die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümerinnen bzw. Eigentümern und potenziellen Mieterinnen bzw. Mietern übernimmt das jeweilige Stadtteilbüro in den drei Oberhausener Fördergebieten. 
Interessierte sind herzlich eingeladen, Kontakt zu den jeweiligen Stadtteilbüros aufzunehmen:

Alt-Oberhausen
Robert Witter
E-Mail: info@brueckenschlag-ob.de
Tel.: 0208 82849086

Oberhausen-Osterfeld
E-Mail: info@stadtteilmanagement-osterfeld.de
Tel.: 0208 81069120

Oberhausen-Sterkrade
Dr. Sven Wörmer und Philipp Dreger
E-Mail: citymanagement@stadtteilbuero-sterkrade.de
Tel: 0208 63580600