Baugenehmigung und Bauordnung
Werbeanlagen
Die Anbringung oder Errichtung von Werbeanlagen ab einer Größe von 1 qm sowie deren Änderung hinsichtlich Farbe, Form oder Beschriftung ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsvordrucke können im Internet heruntergeladen oder im Technischen Rathaus abgeholt werden. Aus dem Vordruck ergibt sich, welche weiteren Unterlagen noch einzureichen sind. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Kontakt
Stadt Oberhausen
Baugenehmigung und Bauordnung
Raum A 005
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3572
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: anja.gerritzen@oberhausen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Vereinbarung |