Bauordnung

Werbeanlagen

Die Anbringung oder Errichtung von Werbeanlagen ab einer Größe von 1 qm sowie deren Änderung hinsichtlich Farbe, Form oder Beschriftung ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsvordrucke können hier heruntergeladen oder im Technischen Rathaus abgeholt werden. Aus dem Vordruck ergibt sich, welche weiteren Unterlagen noch einzureichen sind. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5283


Ansprechpartnerinnen

Anja Gerritzen
E-Mail: anja.gerritzen@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-3572

Sylvia Hüsemann
E-Mail: sylvia.huesemann@oberhausen.de
Telefon: 0208 825-3271


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HINWEIS zur Beratung

Die Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Online-Terminverwaltung der Stadt Oberhausen möglich und findet ausschließlich telefonisch statt!