Baugenehmigung und Bauordnung

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird grundstücksbezogen geführt. Dort ist festgeschrieben, ob belastende oder auch begünstigende Wirkungen von einem Grundstück ausgehen. Baulasten können nur begründet oder auch gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung dadurch nicht verletzt werden, es sich um eine eintragungsfähige Angelegenheit handelt und die Beteiligten einschliesslich der Behörde dem zustimmen. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält neben dem Eigentümer auch derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt (z. B. Kaufabsicht). Auskünfte können online oder schriftlich beantragt werden.

Adresse und Öffnungszeiten

Stadt Oberhausen
Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Raum A 107
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr sowie
Mo - Do 13.30 - 15.00 Uhr

Ansprechpartner

Alexander Rühl
Telefon: 0208 825-2146

 

Marina Reinhardt
Telefon: 0208 825-2946

 

Timo Guthoff
Telefon: 0208 825-3264

Fax: 0208 825-5283
E-Mail: baulast@oberhausen.de
 

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