Heizkostenhilfe für nicht leitungsbezogene Energieträger

Heizkörperthermostat
Symbolfoto: Thermostat. (Foto: Stadt Oberhausen)

Privathaushalte, die nicht leitungsbezogene Energieträger nutzen, können nun eine finanzielle Unterstützung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. Darauf macht der Bereich Umwelt der Stadt Oberhausen aufmerksam. Zu den nicht leitungsbezogenen Energieträgern gehören Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle/Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts. Die Förderung selbst kann bis zu 2000 Euro betragen. Um eine Erstattung zu bekommen, müssen sich die Kosten des genutzten Energieträgers im Entlastungszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 im Vergleich zum Referenzpreis im Jahr 2021 mindestens verdoppelt haben.

Für die Antragsstellung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW eine Webseite eingerichtet. Dort gibt es alle Informationen zur Richtlinie und die Möglichkeit, bereits vorab als antragsstellende Person zu überprüfen, ob eine Härtefallhilfe möglich ist oder nicht. Für die Antragsstellung selbst ist eine Bundes- oder Elster-ID notwendig und es müssen entsprechende Rechnungen dem Antrag beigefügt werden. Anträge können bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. 
Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie hier