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Vorsicht Rutschgefahr – Achtung Dachlawine

04.12.2013

Der nächste Winter kommt bestimmt! Laut Wetterdienst vielleicht schon morgen. Damit er uns dieses Jahr nicht ganz so kalt erwischt, sollten insbesondere Grundstückseigentümer nach Mitteilung der Stadt Oberhausen einige Grundregeln beachten.

Welche Grundstücksbereiche müssen von Schnee und Eis befreit werden?

Wichtig ist, dass der Fußgängerverkehr vor dem Grundstück gesichert ist. Das heißt, dass Gehwege - und auch Fahrbahnbereiche ohne extra abgetrennten Gehweg - in der Zeit von 7 - 20 Uhr in angemessener Breite geräumt und wenn nötig anschließend mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden müssen.

Gerade an schmalen Wohnstraßen können Schneeberge die Verkehrs- und Parkflächen erheblich blockieren. Da wird es schon mal richtig eng und Parkplätze werden immer mehr zur Mangelware. Für den Winterdienst der Stadt gibt es in der Regel keine Alternative dazu, den Schnee an den Straßenrand zu schieben. Wohl aber für Grundstückseigentümer. Diese sollten bei der Gehwegreinigung den Schnee möglichst auf dem eigenen Grundstück lagern.                                                             

Welches Streumittel sollte eingesetzt werden?

Auf den Einsatz von Salzen oder anderen auftauenden Stoffen sollte weitestgehend verzichtet werden, denn Salze sind aggressiv. Sie greifen Schuhwerk, Textilien und ungeschützte Hundepfoten an; auf Dauer schädigen sie sogar Beton und Pflastersteine. In großen Mengen gestreut, verunreinigt Salz durch Abspülung in unversiegelte Bereiche das Erdreich und schädigt dort die Pflanzen. Abstumpfende Streumittel ohne Salzzusatz (verschiedenartige, im Handel erhältliche Granulate oder Sande) sind in den meisten Fällen völlig ausreichend.

Welche Gefahr geht von Dachlawinen aus?

Dachlawinen sind gefährlich: Sie können Passanten verletzen und Autos beschädigen. Für Dachlawinen aus Schnee und Eis haftet in der Regel der Eigentümer des Hauses. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass weder Dachlawinen abgehen noch Eiszapfen auf die Straße fallen. Warnschilder vor dem Gebäude oder eine Absperrung können für Sicherheit sorgen, wenn Schnee oder Eis auf dem Dach sich zu lösen drohen.

Streupflicht auf Straßen und Autobahnen

Zur allgemeinen Streupflicht: Das Straßenreinigungsgesetz schreibt eine generelle Streupflicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Straßen- und Autobahnmeistereien müssen darüber hinaus die Überlandstraßen zwischen 6 und 22 Uhr und Autobahnen rund um die Uhr befahrbar halten. Niemand kann aber garantieren, dass Autobahnen eis- und schneefrei sind. Also bei entsprechenden Wetterverhältnissen: Umsichtig fahren!