Gewerbeangelegenheiten
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz
Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist quasi das Führungszeugnis der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Oberhausen gemeldet sein. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Oberhausen haben.
Bei Anträgen von natürlichen Personen ist der Personalausweis erforderlich. Bei Anträgen von juristischen Personen die Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer). Zu dem ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Es wird empfohlen rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen, da mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2 bis 3 Wochen zu rechnen ist.
Für jeden Antrag wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben.
Ansprechpartner/in
Buchstabe | Name | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
A - K | Herr Marcel van Heeck | B 504 | 0208 825-2497 | marcel.van-heeck@oberhausen.de |
L - Z | Frau Iris Piria | B 505 | 0208 825-2272 | iris.piria@oberhausen.de |
Fax: 0208 825-5242 |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen