Ausländer/-innenangelegenheiten

Sonstiges / Ansprechpartner

In vielen Fällen verlangen andere Behörden, dass die Ausländerbehörde Dauer und Zweck des Aufenthalts eines Ausländers amtlich bestätigt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Bescheinigungen für Kindergeld, für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung oder für Erziehungsgeld. Diese Behörden verwenden im Allgemeinen eigene Vordrucke, auf denen von der Ausländerbehörde Eintragungen vorgenommen werden müssen. Sofern Sie den entsprechenden Antrag bereits haben, ist dies problemlos möglich. Außerdem gibt es auch Bescheinigungen, die Sie für andere Zwecke benötigen. Hierzu zählt zum Beispiel die so genannte "Rentnerbescheinigung", die es einem ausländischen Rentner mit Wohnsitz in Deutschland ermöglicht, auch für längere Zeit ins Ausland zu verreisen, ohne das seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt.


Gebühren

Bescheinigungen, die für andere deutsche Behörden ausgestellt werden, sind in der Regel gebührenfrei. Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihren Aufenthaltszweck, die Aufenthaltsdauer in Deutschland oder Ihren Aufenthaltsstatus für andere Zwecke benötigen, ist eine Gebühr von 18,00 Euro zu entrichten. Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr die Hälfte des vorgenannten Betrages.


Bitte bringen Sie mit:

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, teilt Ihnen Ihr/e zuständige/r SachbearbeiterIn auf telefonische Anfrage mit.


Der weitere Ablauf ist:

Sofern Sie die benötigten Unterlagen vorhanden sind, wird die Bescheinigung im Regelfall sofort ausgestellt, so dass auch eine eventuell zu zahlende Gebühr sofort fällig wird.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen            

Ansprechpartner

Buchstabe Name E-Mail Terminanfrage Zimmer
A - Ask Frau Wermter abh.terminvergabe@oberhausen.de B 203
Asl - Boz Frau Budisch abh.terminvergabe@oberhausen.de B 213
Br - Dib Frau Kiehl abh.terminvergabe@oberhausen.de B 212

Dic - Fai

Frau Karageorgudis abh.terminvergabe@oberhausen.de B 211
Faj - Har Herr Eichler abh.terminvergabe@oberhausen.de B 210
Has - Karam Frau Hüttemann abh.terminvergabe@oberhausen.de B 214
Karan - Kuc Frau Lohschelder abh.terminvergabe@oberhausen.de B 207
Kud - Mura Frau Buschhausen abh.terminvergabe@oberhausen.de B 206
Murb - Omar Frau Hinz abh.terminvergabe@oberhausen.de B 205
Omas - Scha Herr Stangenberg abh.terminvergabe@oberhausen.de B 204
Schb - Tun Frau Heil abh.terminvergabe@oberhausen.de B 202
Tuo - Z Frau Krüger abh.terminvergabe@oberhausen.de B 201
Friedensdorf Frau Dietz abh.terminvergabe@oberhausen.de B 205
Arbeitsgruppenleitung Herr Konrads abh.terminvergabe@oberhausen.de B 209
Fachbereichsleitung Frau Huxhorn fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de B 301

Hotline Terminvergabe

0208/825-7887
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax: 0208 825-5323

Öffnungszeiten

Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für Terminanfragen nutzen Sie bitte unser hierfür eingerichtet Funktionspostfach: abh.terminvergabe@oberhausen.de 

Zudem können Sie uns wochentags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr über unsere Hotline 0208/825-7887 erreichen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323