Ausländer/-innenangelegenheiten

Einbürgerungstest - was ist das und wer muss ihn absolvieren

Im Jahr 2007 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert. Eine wesentliche Änderung war, das neben den Sprachkenntnissen auch die Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden müssen.
Wenn Sie in Deutschland eine allgemeinbildende Schule (Gesamtschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium etc.) besucht und dort einen Schulabschluss (z.B. Hauptschulabschluss) erworben haben, dann müssen Sie den Einbürgerungstest nicht machen.
Erforderlich ist der Einbürgerungstest nur dann, wenn kein Schulabschluss einer allgemeinbildenden Schule vorliegt.
Sofern Sie keinen solchen Schulabschluss haben und den Test absolvieren müssen: Lassen Sie sich von dem Begriff nicht abschrecken - wir gehen davon aus, dass Sie sich gut in die deutschen Lebensverhältnisse eingelebt haben und dadurch die erforderlichen Kenntnisse erworben haben. Den Einbürgerungstest sollten Sie daher ohne Probleme bestehen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
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