Offenes Beratungsangebot für Eigentümer im Denkmalbereich Holten
11.02.2026 - Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Oberhausen lädt alle interessierten Anwohnerinnen und Anwohner am Dienstag, 24. Februar 2026, von 16 bis 19 Uhr, zu einem offenen Beratungsangebot für den historischen Ortskern Holten ins Kastell Holten, Kastellstraße 58, ein. Im Rahmen der Veranstaltung können Anwohnerinnen und Anwohner sowohl konkrete Bauvorhaben oder Modernisierungsmaßnahmen mit den Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde besprechen, als auch allgemeine Rückfragen in Bezug auf den Denkmalbereich und die Satzung stellen. Auch Bezirksbürgermeister Albin Bajric wird während dem Beratungsangebot vor Ort für allgemeine Rückfragen zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Geschichte des Holtener Ortskerns reicht ins frühe Mittelalter zurück
Die Geschichte des Holtener Ortskerns reicht bis in das frühe Mittelalter zurück und ist eng mit der ehemaligen Wasserburg der Herren von Holte verknüpft. Im territorialen Grenzgebiet gelegen entwickelte sich südlich der Wasserburg eine Siedlung, die zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Stadt erhoben wurde und Marktrecht erhielt. Doch ist dieser mittelalterliche
Denkmalbehörde vor Ort – offenes Beratungsangebot für Eigentümerinnen und Stadtkern nicht nur an prägnanten Einzelgebäuden, wie dem heutigen Kastell, der Synagoge und den beiden Kirchen zu erkennen, auch im Ortsgrundriss und dem ganzheitlichen Ortsbild wird die jahrhundertelange Bebauung durch die überlieferten Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die engen Straßenräume und Freiflächen besonders greifbar.
Ratsbeschluss aus 2024: Historischer Ortskern wird zum Denkmal
Der heutige Stadtteil verfügt über besondere Alleinstellungsmerkmale, die zur facettenreichen Identität der Stadt Oberhausen beitragen und damit von hoher Bedeutung für die Orts- und Regionalgeschichte sind. Zum Schutz der historischen Strukturen hat der Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 23. September 2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung mit dem Ziel beschlossen, den historischen Ortskern Holten als Mehrheit von baulichen Anlagen einschließlich der damit verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und Freiflächen zu bewahren. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25. November 2024. Seitdem ist der historische Ortskern Holten vorläufig denkmalrechtlich geschützt. Der nun gefasste Satzungsentwurf ist noch bis zum 11. März 2026 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, Bedenken und Anregungen hinsichtlich dieser Satzung und ihrer zugehörigen Unterlagen vorzubringen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 2. Februar 2026 im Amtsblatt der Stadt Oberhausen.