Bereich Gesundheit

Testphase für neues Internetangebot beginnt:
Nebenwirkungsmeldungen durch Verbraucher

In der Europäischen Union sollen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) Nebenwirkungsmeldungen durch Patienten und Verbraucher eine größere Bedeutung erhalten.
Dazu gibt es von der zuständigen Bundesoberbehörde BfArM (Bundesinstitut für Arzneitmittel und Medizinprodukte) und PEI (Paul-Ehrlich-Institut) ein entsprechendes Internetangebot. Damit können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen (UAW, unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen) direkt gemeldet werden. (Quelle: BfArM)

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

BfArM + Paul-Ehrlich-Institut Online Meldeformular

BfArM Bulletin