Aktuelle Pressemeldungen
Information zur Grundsteuer
Mit dem Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben für 2026 wurden bisher keine Grundsteuern festgesetzt. Grundstückseigentümer, die ausschließlich zur Grundsteuer und nicht zu grundstücksbezogenen Gebühren veranlagt werden, haben daher bisher keinen Grundbesitzabgabenbescheid für 2026 erhalten.
Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Stadt Oberhausen sich entschieden, vorerst auf die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 zu verzichten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erachtete die Hebesatzsatzungen der beklagten Städte mit differenzierenden Hebesätzen bezüglich der höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke für nichtig, bzw. teilnichtig. Die Urteile sind noch nicht bestandskräftig. Urteile für Oberhausen liegen noch nicht vor. Die Festsetzung der Grundsteuer wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2026 nachgeholt.
Bei der Grundsteuer handelt es sich - wie auch bei der Gewerbesteuer - um eine sogenannten Realsteuer. Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Nach dem Grundsteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben.