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Reduzierung von Schadstoffen in der Luft
Seit dem Jahr 2005 gilt die EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung. Alle europäischen Kommunen sind nach dieser Richtlinie dazu verpflichtet Maßnahmen zur Luftverbesserung zu ergreifen sofern eine erhöhte Belastung der Bürger festgestellt worden ist. Grund hierfür ist die Tatsache, dass Schadstoffe wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid, die hauptsächlich durch den Straßenverkehr verursacht werden, nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand einen Beitrag zu Gesundheitsschädigungen, wie Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen (Husten, chronische Bronchitis) leisten.
Durch Messungen und Berechnungen wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erhöhte Luftbelastungen an Oberhausener Straßen festgestellt. Damit ist die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Umweltzone
Eine Maßnahme zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft ist die Einrichtung sogenannter Umweltzonen. Es handelt sich hierbei um ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Die Grenzen der Umweltzone in Oberhausen sind festgelegt und die Schilder wurden aufgestellt. Am 1. Oktober ist die Umweltzone in Kraft getreten.
In Oberhausen umfasst die Umweltzone die Bereiche Alt-Oberhausen, Lirich, Buschhausen, Schwarze Heide und Sterkrade-Mitte.
In insgesamt neun Städten im Ruhrgebiet sind die Umweltzonen in Kraft treten. Es gelten für alle Städte die gleichen Standards. Kraftfahrzeuge ohne Plakette dürfen dann nicht mehr in die beschilderten Bereiche der Umweltzone einfahren.
Die Feinstaubplakette
Wenn Sie ab dem 1. Oktober 2008 in eine Umweltzone einfahren möchten, benötigen Sie dazu eine Plakette an Ihrem Fahrzeug. Dabei ist es egal welche Farbe diese Plakette hat, da zunächst nur Fahrzeuge ohne Plakette (Schadstoffklasse 1) nicht in die Umweltzone einfahren dürfen. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle anderen Umweltzonen im Ruhrgebiet. Falls Ihr Fahrzeug keine Plakette erhält, gibt es in vielen Fällen die Möglichkeit einer kostengünstigen Nachrüstung (Rußpartikelfilter). Falls eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
In welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug eingeordnet wird erfahren Sie über einen Emissionsschlüssel in Ihrem Fahrzeugschein. Über diesen Schlüssel ist festgelegt welche Plakette Sie erhalten. Die Ausgabe der Plaketten erfolgt über die Kfz-Zulassungsstelle, den Prüfstellen (TÜV, DEKRA, etc.) und bei Werkstätten die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.
KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen



