Tierschutz

Der Tierschutz ist sicherlich der Bereich, den die meisten Menschen mit dem Veterinäramt verbinden. Und er umfasst auch einen großen Teil unserer täglichen Arbeit. Die Wichtigkeit des Tierschutzes wird auch dadurch verdeutlicht, dass er sogar im Artikel 20a des Grundgesetztes verankert ist.

Es kommt aus den verschiedensten Gründen doch sehr oft dazu, dass Tiere in eine Notsituation gelangen. Und dann ist es unsere Aufgabe, die Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen.

Die amtlichen Tierärzt*innen überprüfen routinemäßig oder anlassbezogen private wie auch gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransporte, Zoofachgeschäfte, Viehmärkte, Ausstellungen, Turniere oder auch Zirkusbetriebe und vergewissern sich, dass alle Vorschriften des Tierschutzgesetztes eingehalten werden. Bei Verstößen werden Anordnungen zur Behebung von etwaigen Missständen getroffen oder auch Bußgelder und Strafanzeigen erhoben.

Auch Neu- und Umbauten von Stallungen werden von uns kontrolliert und auf die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben geprüft.


Tierschutzbeschwerden

Wenn Sie einen Vorfall mitbekommen, bei dem entgegen des Tierschutzgesetztes gehandelt wird und ein Tier zu Schaden kommt, scheuen Sie sich nicht uns dies zu melden. Eingehende Tierschutzbeschwerden werden ernst genommen und durch die amtlichen Tierärzt*innen kontrolliert.
Wenn Sie eine Tierschutzanzeige aufgeben möchten, verwenden Sie bitte das hier  angezeigte Formular und senden dies an veterinaeramt@oberhausen.de.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig und detailliert aus. Nur dann kann auch eine zielgerichtete Bearbeitung erfolgen.
Wenn Sie außerhalb unserer üblichen Geschäftszeiten einen schwerwiegenden, nicht aufschiebbaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz feststellen, wenden Sie sich an die Polizei.


Tiertransporte

Wer gewerblich Tiere transportieren möchte, muss gemäß Artikel 10/11 der VO (EG) 1/2005 als Transportunternehmen zugelassen sein. Bei langen Transporten muss auch das Fahrzeug zugelassen sein. Zudem benötigen Fahrer und/oder Betreuer der Tiere gemäß Artikel 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005 einen Befähigungsnachweis (z.B. auch Bereiter).

Innereuropäische Transporte oder auch Transporte in nicht EU-Länder von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferde müssen vorab bei der zuständigen Veterinärbehörde angemeldet werden. Des Weiteren ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis/Traces-Bescheinigung erforderlich. Für den Verkauf von Heimtieren ins Ausland (z.B. Rassehunde etc.) wird so eine Traces-Bescheinigung ebenfalls benötigt.

Die notwendigen Formulare und Anträge finden sie hier.


Halten von artengeschützen Tieren

Wenn Sie vorhaben, sich ein artengeschützes Tier anzuschaffen (zum Beispiel Landschildkröten, Papageien, Schlangen oder Echsen), kontaktieren Sie bitte die Kollegen vom Artenschutz (naturschutzbehoerde@oberhausen.de). Diese Tiere müssen per Gesetz bei der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) angemeldet werden. 


Fundtiere

Wenn Sie ein herrenloses Tier gefunden haben, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt der Stadt Oberhausen.
Fundtiere werden dem Tierheim Mühlheim zugeführt.


Wildtiere

Generell ist in der Stadt Oberhausen das Füttern von Wildtauben, verwilderte Haustauben, Wild- und Wassergeflügel sowie Fischen verboten. (siehe auch die Ordnungsbehördliche Verordnung)

Bei Angelegenheit bezüglich (verletztem) jagdbarem Wild wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt – Jagdangelegenheiten. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten wenden Sie sich an die Polizei.


Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de


Formulare 
Tierschutzanzeige  
Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises  
Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer  
Anmeldung Tiertransport  
Anmeldung Pferdetransport  
Anmeldung gewerblicher Heimtiertransport  

Rechtsgrundlagen
Tierschutzgesetz (TierSchG)  
Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)  
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)  
EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr.1/2005  
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen (OVO)  

Weitere Informationen
BMEL - Tierschutz - Tierschutzgutachten/Tierschutzleitlinien  
Veröffentlichungen: TVT - Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (tierschutz-tvt.de)  

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-20, Veterinäramt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Tel.: +49 208 825-2396
Fax: +49 208 825-5384
E-Mail: veterinaeramt@oberhausen.de