Jugendgerichtshilfe

Angebote

Beratung von Angehörigen suchtkranker Menschen

- Kooperation zwischen der Jugendgerichtshilfe und dem Kompetenzzentrum Suchtberatung (KSO) -

Kopf mit Emojis und Fragen
johnhain auf pixabay

Ein nicht unerheblicher Anteil der Klient*innen im Arbeitsfeld Jugendgerichtshilfe ist durch Suchterkrankungen innerhalb der Familie belastet.

Unabhängig davon, ob die Abhängigkeit durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten entstanden ist, beeinträchtigt diese auch immer das Leben der Angehörigen in einem negativen Ausmaß (Eltern, Freund*innen oder auch Partner*innen).

Für Angehörige von Suchtkranken besteht dabei immer ein sehr hohes Risiko, in eine Co-Abhängigkeit zu geraten. Eine Co-Abhängigkeit geht damit einher, dass Angehörige den starken Wunsch haben, den suchtkranken Familienmitgliedern zu helfen, indem sie sich intensiv um sie kümmern und dabei eigene Bedürfnisse, Gefühle und Lebensinhalte stark vernachlässigen.

Das Denken, Fühlen und Handeln dreht sich nur noch um die suchtkranken Angehörigen, sodass Co-Abhängige nicht selten ebenfalls eine eigene Suchterkrankung entwickeln.

Sich aus der Co-Abhängigkeit zu lösen ist nicht leicht und gerade loyale und zugewandte Menschen kämpfen oftmals schnell mit dem Gefühl, suchtkranke Familienmitglieder aufzugeben und fallenzulassen. Solche Schuldgefühle blockieren dann häufig eine erforderliche, gesunde Loslösung.

Innerhalb der Jugendgerichtshilfe bietet Frau Rahner-Geerlings als Psychologische Beraterin in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Suchtberatung eine ganzheitliche Unterstützung für diesen Adressatenkreis an, damit Angehörige sich langsam aus der Co-Abhängigkeit loslösen und ein Gleichgewicht zwischen einer hilfreichen Unterstützung ihrer suchtkranken Angehörigen und den eigenen Zielen und Bedürfnissen finden können.


Teilnahmevoraussetzungen:

Der Schwerpunkt der Beratung richtet sich zunächst sowohl an Angehörige suchtkranker Klient*innen der Jugendgerichtshilfe als auch an Klient*innen der Jugendgerichtshilfe, die selbst Angehörige suchtkranker Familienmitglieder sind.

Organigramm Angehörigenberatung

Aber auch außerhalb eines Jugendstrafverfahrens können Angehörige von Suchterkrankten mit Beratungsbedarf an Frau Rahner-Geerlings verwiesen werden, z. B. durch das Kompetenzzentrum Suchtberatung.

Die Jugendgerichtshilfe kann im Gegenzug Klient*innen mit Beratungsbedarf, für die sich ein Gruppensetting besser eignet oder die nur abends Zeit haben, an die Angehörigengruppe im Kompetenzzentrum Suchtberatung verweisen. Ebenso besteht die Möglichkeit der Verweisung an das Kompetenzzentrum Suchtberatung, falls sich im Rahmen der Psychologischen Beratung durch die Jugendgerichtshilfe herausstellen sollte, dass bei den Klient*innen wider Erwarten eine eigene Suchterkrankung im Vordergrund steht.


KONTAKT

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Nathalie Rahner-Geerlings
Telefon: 0208 825-2441
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de