Bürgermeister

Die Doppelfunktion des Oberbürgermeisters - Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses sowie Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Stadt - erfordert, dass er auch in beiden Funktionen vertreten wird. Die Gemeindeordnung NRW hat für beide Funktionen eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen.

Während im administrativen Bereich die Vertretung dem Ersten Beigeordneten, Apostolos Tsalastras, obliegt, wird der Oberbürgermeister im Verhinderungsfall bei der Leitung der Sitzungen des Rates sowie in repräsentativen Angelegenheiten von den Bürgermeistern in der gewählten Reihenfolge vertreten.

Die Gemeindeordnung NRW schreibt die Wahl von ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/Stellvertretern des Oberbürgermeisters vor, die der Rat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte wählt. Durch die Hauptsatzung ist deren Zahl mit Beginn der Wahlzeit 2009/2014 auf drei festgelegt.


Bild: Werner Nakot


Werner Nakot
1. ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters
CDU


Manfred Flore
2. ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters
SPD

Bild: Andreas Blanke


Andreas Blanke
3. ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN


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