Pflege in Oberhausen

Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu verstehen. Kurzzeitpflege dient ebenfalls der Entlastung pflegender Angehöriger in der Urlaubszeit oder bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Auch kann die Wartezeit auf einen Heimplatz überbrückt werden, wenn dieser nicht zur Verfügung steht und eine häusliche Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.

Die Kosten der Kurzzeitpflege werden für bis zu acht Wochen mit bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr durch die Pflegekasse übernommen. Bei Verzicht auf die Verhinderungspflege kann sich der Betrag auf bis zu 3.386 Euro erhöhen. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einzusetzen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Nutzer / von der Nutzerin selbst zu zahlen. Auch hierfür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Bedürftige Personen haben gegebenenfalls Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe. Anträge können beim Fachbereich 3-2-20, Sozialrathaus, Essener Straße 53, 46047 Oberhausen gestellt werden.

Für Personen ab Pflegegrad 2 werden die Investitionskosten durch einen Aufwendungszuschuss übernommen, soweit die Einrichtung öffentlich gefördert wird. Entsprechende Anträge stellen die Einrichtungen selbst. Erfolgt die Kurzzeitpflege in Einrichtungen, die nicht nach Landesrecht gefördert werden oder außerhalb Nordrhein-Westfalens liegen, gilt das Gleiche wie bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Allerdings kann hierfür der Entlastungsbetrag nicht eingesetzt werden.

Eine Preisliste und eine Anbieterliste finden Sie über die linke Navigation oder unten auf der Seite unter "Mehr zum Thema".

Auf der Internetseite Heimfinder NRW haben Sie die Möglichkeit, einen Überblick über freie Kurzzeit-Pflegeplätze in Oberhausen und Umgebung abzurufen.

Informationen und Anträge zur Investitionskostenförderung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen finden Sie hier

Kontakt

Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)

Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren.

Jan Katner
Tel.: 0208 825-4123
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
jan.katner@oberhausen.de

Beate Berger (Teilzeit)
Tel.: 0208 825-4172
Fax: 0208 825-4204
E-Mail:
beate.berger@oberhausen.de

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