Stadtplanung/Verbindliche Bauleitplanung
Der Fachbereich 5-1-20 ist einer der drei Fachbereiche im Bereich Regional-, Stadt- und Quartiersplanung. Die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung besteht darin, bauliche Entwicklung der Stadt zu gestalten und zu steuern. Für einzelne Teile des Stadtgebietes werden Bebauungspläne erstellt, wo von der baulichen Nutzung der Grundstücke bis in die Gebäudegestaltung detaillierte Vorgaben gemacht werden.
Bei der Planung werden räumliche Strukturen (Nutzung der Gebäude, Verkehrssituation, Grünflächen usw.) des Plangebietes genau untersucht. Dabei wird die Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Wohnungssituation in der gesamten Stadt berücksichtigt. Die Bauleitplanung trägt dazu bei, die Versorgung der Einwohner der Stadt in ihren Grundbedürfnissen (Wohnen, Arbeiten, Bildung, Freizeit) zu sichern und zu entwickeln.
Weiterhin ist noch die Planungsberatung im Fachbereich 5-1-20 angesiedelt. Hier bekommen Bauwillige Informationen darüber, was und wie sie auf ihrem Grundstück bauen können.
Der Gestaltungsbeirat Oberhausen hat Anfang 2015 seine Arbeit aufgenommen. Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, welches sowohl die Bauherrinnen/Bauherren und Architektinnen/Architekten als auch die Verwaltung bei den Projekten mit ihrem Fachwissen unterstützt, um ein qualitätsvolles Stadtbild in Oberhausen zu fördern.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Stadtplanung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Thomas Perian
Telefon: 0208 825-2606
Telefax: 0208 825-5261
E-Mail: Thomas.Perian@oberhausen.de