Steuern

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Fachbereich Steuern anzumelden. Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, der Hund abhanden gekommen oder eingegangen oder der Hundehalter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist, vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.


Es gelten folgende Steuersätze:

 Steuerschlüssel für  Steuersatz
 einen gehaltenen Hund  168,00 Euro
 zwei gehaltene Hunde  252,00 Euro je Hund
 drei und mehr gehaltene Hunde  288,00 Euro je Hund
Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetztes §3 LHundG 850,00 Euro je Hund

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen (ALLRIS).


Formulare

(Online-) Formulare zum An- und Abmelden eines Hundes finden Sie auf dieser Seite unten.

Sollten Sie Fragen zu Hundesteuern haben, so stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner/Innen
gerne zur Verfügung.

Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.


Ansprechpartner/innen

Aufgabengebiet Sachbearbeiter/in Telefon
0208-
Zimmer
Arbeitsgruppenleitung
(Vergnügungs- und Hundesteuer)
Demet Kilic 825-3111 369
A - Z Monika Kirmse 825-2563 50
A - Z Elke Czaja 825-2418 52 c
A - Z Clara Maaßen 825-3096 317

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbesteuer, sonstige Steuern
Ralf Telge
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen


Fax: 0208 825-5112
E-Mail: hundesteuer@oberhausen.de