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Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 1. Januar 2024

21.11.2023

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können allerdings bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Eltern können, unabhängig vom Alter der Kinder, Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren für ihre Kinder beantragen. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis als Reisedokument.
Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Bürgerinnen und Bürger einen Termin bei einer Bürgerservicestelle ihrer Wahl – im Rathaus Alt-Oberhausen, im Technischen Rathaus Sterkrade, oder im Rathaus Osterfeld.

Einen Termin kann man entweder im Internet unter https://tevis.krzn.de/tevisweb360/ (dort „Bürgerservice“ anklicken) buchen oder per Telefon unter 0208 825-1 vereinbaren.

► Weitere Informationen zu Personalausweisen und Reisepässen finden sich im Internet unter https://serviceportal.oberhausen.de/home