Nahverkehrsplan

Informationen rund um den Nahverkehrsplans

Ein Nahverkehrsplan legt fest, wie das Bus- und Straßenbahnangebot in einer Stadt aussieht. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt stellt einen Nahverkehrsplan auf. Der Nahverkehrsplan legt viele Dinge fest. Beispielsweise:

  • Linienwege
  • Taktfrequenzen
  • Bedienzeiten
  • Maximal zulässiger Weg zur Haltestelle
  • Maximale Fahrzeit ins nächste Stadtteilzentrum
  • Art und Ausstattung der Fahrzeuge (z. B. Stellfläche für Kinderwagen/Rollstuhl/Rollatoren, Klimaanlage, aber auch z.B. emissionsfreie Elektro-Fahrzeuge)
  • Ausstattung der Haltestellen
  • Serviceangebote rund um die Mobilität in Oberhausen (Informationen und Buchung von ergänzenden Angeboten wie z. B. Carsharing und Leihfahrradsysteme zentral aus einer Hand)

Was ein Nahverkehrsplan leisten soll, steht im §8 ÖPNV-Gesetz NRW (ÖPNVG). Der Aufstellungsprozess wird in §9 ÖPNVG beschrieben. Auch auf Wikipedia sind Informationen zu einem Nahverkehrsplan zu finden.

 

Der Nahverkehrsplan in Oberhausen

Der aktuell gültige Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen wurde am 13.02.2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen verabschiedet. Die wichtigsten Inhalte des Nahverkehrsplans sind

  • 15-Minuten-Takt auf der Straßenbahnlinie 112 (bereits umgesetzt)
  • Anschluss der Linie SB94 an die Straßenbahnlinie 105 im Bereich Schemmannsfeld
  • Überprüfung des NE-Netzes
  • Anbindung des Bahnhofes Mülheim-Styrum

Der komplette Nahverkehrsplan steht unter Downloads zu Verfügung.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Verkehrsplanung, Signalwesen
Philip Sümpelmann
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2622
E-Mail: nahverkehrsplan@oberhausen.de