Planen, Bauen, Wohnen / Tiefbau
SondernutzungenSondernutzungserlaubnissen
Kurzbeschreibung:
Eine Sondernutzungserlaubnis ist zu beantragen, wenn eine öffentliche Verkehrsfläche, z. B. ein Gehweg, anderweitig genutzt werden soll, z. B. für eine Außengastronomie (Aufstellen von Tischen und Stühlen) oder für Warenauslagen.
Zuständig ist:
Stadt Oberhausen Bereich Tiefbau Fachbereich 5-6-50 Verkehrs- und Baustellenmanagement
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Oberhausen-Sterkrade
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen
Monika Hansen
A 228
Tel.:0208 825-3227
monika.hansen@oberhausen.de
Norbert Hick
A 227
Tel.:0208 825-2853
Fax: 0208 825-3268
e-mail-Kontakt:
baustellenmanagement@oberhausen.de
Unsere Öffnungszeiten sind:
Mo. - Do.: 8.30 - 12.00 und 13.30 - 15.00 Uhr Fr.: 8.30 - 12.00 Uhr Terminabsprachen sind wünschenswert, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine telefonische Terminabsprache erforderlich.
Diese Kosten entstehen:
Sondernutzungsgebühren nach der geltenden Sondernutzungssatzung.
So erreichen Sie uns:
Busse der Linien SB 90, SB 94, SB 96, 122, 263
955, 956, 957, 976, 983, 987
bis Haltestelle Hirsch-Center

