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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Wohngeld

! ! ! ACHTUNG ! ! !

Änderung der Öffnungszeiten ab dem 01.10.2009

Ab dem 01.10.2009 hat die Wohngeldstelle Dienstag u. Donnerstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Natürlich erfolgt die Annahme von Anträge auf Mietzuschuss sowie ggf. ergänzender Unterlagen über die Bürgerservicestellen der Stadt Oberhausen, welche sich in den Rathäusern Oberhausen u. Osterfeld, sowie im technichen Rathaus in Sterkrade befinden.

 

Allgemeines zum Wohngeld:
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum gewährt.
Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt.

Wie erhalten Sie Wohngeld:
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Formulare für Miet- und Lastenzuschuss finden Sie zum download in der rechten Spalte.

Die Vordrucke für Mietzuschuss erhalten Sie in Papierformat erhalten Sie bei den Bürgerservicestellen und für
Lastenzuschuss direkt bei der
Wohngeldstelle
Technisches Rathaus (Gebäude B - 1. Etage Zimmer B 122 und B 123)
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

 





Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen
Rathaus Oberhausen
Schwartztstraße 72
46045 Oberhausen

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus (Gebäude B - Erdgeschoss)
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Bürgerservicestelle Osterfeld
Rathaus Osterfeld
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen:


Montag-Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Sind die Bedingungen erfüllt, wird das Wohngeld (für grundsätzlich) zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist ein neuer Antrag erforderlich.

Sollte eine persönliche Beratung dringend erforderlich sein, suchen Sie sich bitte aus dem nebenstehenden Telefonverzeichnis entsprechend des Anfangbuchstaben Ihres Namen den/die richtige/n Ansprechpartner/in heraus.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Wohngeld ab 2006 (Ratschläge und Hinweise) Ministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen
zum Wohngeld
zur Verfügung


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