Einwohnermeldewesen

Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird. Die Wahl des Arztes ist frei.

Zum Stichtag 01.10.2023 wird der Untersuchungsberechtigungsschein auf eine digitale Lösung umgestellt. Weitergehende Informationen zum digitalen Abruf finden Sie hier.